EU-Vernichtungsverbot zwingt Luxuskonzerne zu neuem Bestandsmanagement
Ab dem 19. Juli dürfen LVMH, Prada, Chanel und Inditex unverkaufte Kleidung und Schuhe in der EU nicht mehr vernichten.

Große Modekonzerne wie LVMH, Prada, Chanel und Inditex stehen ab dieser Woche vor einer grundlegenden Herausforderung: Ein neues EU-Verbot untersagt ihnen, unverkaufte Kleidung, Schuhe und Accessoires zu vernichten. Die Regelung trat am 19. Juli in Kraft und betrifft auch Waren, die von Kunden zurückgegeben wurden. Die Branche muss ihren Umgang mit Überbeständen nun vollständig überdenken.
Das Verbot ist für Luxuskonzerne besonders heikel. Denn die Vernichtung unverkaufter Produkte war bislang eines der am wenigsten sichtbaren Instrumente der Branche, um die Begehrlichkeit ihrer Waren durch künstliche Verknappung zu sichern. Wer weniger Produkte auf dem Markt lässt, hält den Preis – und damit das Prestige – hoch. Dieses Instrument entfällt nun.
Die neuen Vorschriften fördern Spenden, Reparaturen und Wiederverwendung als umweltfreundlichere Alternativen. Eine Vernichtung bleibt nur in Ausnahmefällen erlaubt – etwa wenn Waren Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken darstellen, gefälscht oder irreparabel beschädigt sind.
Chanel und die Praxis der Bestandsvernichtung
Ein aktuelles Gerichtsverfahren brachte in dieser Woche ans Licht, dass Chanel im Rahmen seiner Bestandsmanagement-Strategie routinemäßig Tausende unverkaufter Produkte in Hongkong vernichtete. Das Unternehmen erklärte gegenüber der Financial Times, dass die vor Gericht genannten Zahlen nicht die aktuelle weltweite Praxis widerspiegelten. Unverkaufte Produkte würden nun über L'Atelier des Matières abgewickelt – ein 2019 gegründetes Recyclingunternehmen, das Materialien zurückgewinnt und in kreislauforientierte Lieferketten zurückführt.
Das Ausmaß des Problems ist beträchtlich. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur werden zwischen 4 und 9 Prozent der in Europa zum Verkauf angebotenen Textilprodukte vor dem Gebrauch vernichtet. Das entspricht geschätzten 264.000 bis 594.000 Tonnen pro Jahr. Offizielle Unternehmensdaten liegen nicht vor, und es gibt keine öffentliche Aufschlüsselung, wie viel davon auf Luxuskonzerne im Vergleich zu Fast-Fashion-Marken entfällt.
Das Verbot wurde 2024 im Rahmen der EU-Bemühungen verabschiedet, Überproduktion einzudämmen, Abfall zu reduzieren und wertvolle Materialien länger im Kreislauf zu halten. Es ist Teil eines breiteren europäischen Ansatzes zur Regulierung der Modeindustrie.
Drei Wege aus dem Bestandsdilemma
Die neue Regelung zwingt Marken laut Experten dazu, sich zwischen drei Optionen zu entscheiden:
- Höhere Lagerhaltungskosten durch das Aufbewahren unverkaufter Ware
- Ausweitung streng kontrollierter Discount-Kanäle
- Von vornherein geringere Produktion
Alle drei Optionen haben ihren Preis. Laut Zahlen von Bain und dem italienischen Branchenverband Altagamma wurden im Jahr 2025 bereits bis zu 40 Prozent der Luxusgüter mit Preisnachlässen verkauft – ein Zeichen dafür, dass schwächere Nachfrage und Überbestände die Abhängigkeit der Marken von Outlets und Rabatten ohnehin schon erhöht hatten.
Die Abgabe von mehr unverkauften Produkten an Outlets, Spendennetzwerke oder Zweitmärkte birgt das Risiko, Preisnachlässe zu erhöhen oder Graumarktverkäufe zu fördern. Reparatur, Lagerung und Materialrückgewinnung treiben die Kosten zusätzlich in die Höhe. Für Massenmodemarken könnten Spenden und Wiederverwendung hingegen neue Wiederverkaufs- und Upcycling-Kanäle eröffnen.
Chancen für Outlet-Betreiber und KI-Anbieter
Luca Solca von der Investmentbank Bernstein sieht in der neuen Lage auch Chancen. „Die neuen Regeln werden dazu führen, dass Unternehmen der Planung und dem Bestandsmanagement noch mehr Aufmerksamkeit schenken", sagte er. „Dennoch kann niemand Wunder vollbringen: Vor allem Bekleidungsmarken werden zwangsläufig auf Beständen zum Saisonende sitzen bleiben." Er erwartet, dass Unternehmen größere Anstrengungen unternehmen werden, um Off-Price-Verkäufe so zu steuern, dass die Qualität gewahrt bleibt.
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Zur AktienanalyseSolca sieht darin eine Chance für Unternehmen wie den britischen Luxus-Outlet-Betreiber Value Retail, den Schöpfer der „The Bicester Collection"-Shopping-Villages in Europa, China und New York.
Branchenexperten und Analysten erwarten zudem, dass die Regeln die Einführung von Künstlicher Intelligenz beschleunigen könnten. KI-Systeme sollen Lagerbestände in Echtzeit überwachen, die Nachfrage prognostizieren und Bestände in Geschäften und Lagern besser koordinieren.
Giulia Iuticone, Partnerin bei der Personalberatung Heidrick & Struggles in Mailand, bringt es auf den Punkt: Die Regeln würden „die Art und Weise, wie Unternehmen Entscheidungen treffen, neu definieren. Wenn unverkaufte Bestände nicht mehr als Sicherheitsventil dienen können, wird die Qualität der Planung zu einem Wettbewerbsvorteil."
Offen bleibt die Frage, ob Marken das Verbot umgehen könnten, indem unverkaufte Waren, die sie an ausländische Händler verkaufen, letztlich außerhalb der EU vernichtet werden. Insider halten dieses Szenario für möglich – eine Lücke, die Regulatoren künftig im Blick behalten dürften.


