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Strenge Regeln für Cannabis-Clubs

Es dürfen nur Mitglieder in den Clubs Cannabis erhalten, maximal 50 Gramm im Monat und nur in neutraler Verpackung oder unverpackt

Strenge Regeln für Cannabis-Clubs

Das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis-Clubs in Deutschland. Dieser sieht vor, dass die Clubs reine "Anbauvereinigungen" sein sollen und strenge Regeln einhalten müssen. Innerhalb des Vereins und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Auch Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen streng reguliert werden. Zudem müssen die Clubs jährlich an die Behörden melden, wie viel Cannabis erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.

Es dürfen nur Mitglieder in den Clubs Cannabis erhalten, maximal 50 Gramm im Monat und nur in neutraler Verpackung oder unverpackt. Ein Beipackzettel mit wichtigen Informationen wie Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll verpflichtend sein. Auch Regelungen für den Konsum in der Öffentlichkeit sind im Entwurf festgehalten. Kiffen bleibt demnach im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf soll erlaubt werden. Ein freier Verkauf in speziellen Läden, wie ursprünglich beabsichtigt, ist zunächst vom Tisch. Geplant ist, dies über ein weiteres Gesetz später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben. Die Anzahl der Mitglieder der Clubs soll auf jeweils 500 begrenzt werden und niemand darf in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein. Jugendliche dürfen keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs bekommen, während Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent erhalten und maximal 30 Gramm pro Monat konsumieren dürfen.

CannabisGesundheitsministerium THC

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