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KfW-Heizungsförderung: Neue Regeln, wer profitiert und wer verliert

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändert die KfW-Förderung für Heizungstausch – mit deutlichen Unterschieden je nach Einkommen.

KfW-Heizungsförderung: Neue Regeln, wer profitiert und wer verliert

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Alternative tauscht, konnte bislang von der staatlichen Förderbank KfW bis zu 21.000 Euro Zuschuss erhalten. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz sinkt dieser Betrag – zur Entlastung des Bundeshaushalts. Die Kürzungen treffen jedoch nicht alle Antragsteller gleich hart.

Bis zum Jahr 2030 werden die Fördergelder schrittweise um mehrere Tausend Euro reduziert. Entscheidend ist künftig stärker als bisher das zu versteuernde Einkommen der Antragsteller – also das Einkommen nach Abzug aller beruflichen Ausgaben und Freibeträge. Je geringer dieses Einkommen ausfällt, desto höher fällt der sogenannte Einkommensbonus der KfW aus.

Gut Verdienende erhalten weniger, Geringverdiener profitieren

Liegt das zu versteuernde Einkommen über 50.000 Euro, entfällt der Einkommensbonus vollständig. Ein gut verdienender Single könnte beim Heizungstausch am Ende nur noch auf rund 12.900 Euro Förderung kommen. Geringverdiener hingegen profitieren von der Neuregelung – sie erhalten durch den Einkommensbonus eine spürbar höhere Unterstützung als zuvor.

Haushalte mit minderjährigen Kindern können zusätzlich einen Familienzuschlag in Anspruch nehmen. Dieser reduziert das zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Kommen Familien dadurch auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von lediglich 30.000 Euro, können sie sogar mehr Förderung als bisher erhalten – beim Einbau einer Wärmepumpe ins eigene Haus bis zu 22.400 Euro.

Welche Heizungen werden gefördert?

Die KfW unterstützt neben Wärmepumpen auch folgende Technologien:

  • Anschlüsse an ein Wärmenetz, etwa Fernwärme
  • Pelletheizungen
  • Heizungen mit Brennstoffzellen
  • Andere innovative Heiztechniken

Klassische Öl- und Gasheizungen werden grundsätzlich nicht gefördert. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn Gasheizungen auch mit klimafreundlichen Brennstoffen wie grünem Wasserstoff betrieben werden können.

So läuft der Antragsprozess ab

Anträge stellen Verbraucher wie gewohnt über die KfW-Website „Meine KfW". Zunächst benötigen sie eine sogenannte Bestätigung zum Antrag, die von Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Dieses Dokument enthält eine 15-stellige Nummer, die für die Antragstellung zwingend erforderlich ist. Parallel dazu schließen Antragsteller einen Vertrag mit einem Heizungsunternehmen – dieser darf jedoch nur im Falle einer Förderzusage Gültigkeit erlangen.

Mit der 15-stelligen Nummer wird der Antrag online eingereicht. Dabei werden der Vertrag sowie weitere Unterlagen wie Steuerbescheide zum Nachweis des Jahreseinkommens hochgeladen. Eigentümer von Häusern oder Wohnungen können den Antrag selbst stellen; in manchen Fällen übernehmen auch Hausverwaltungen diese Aufgabe.

Nach einer Förderzusage muss die neue Heizung innerhalb von 36 Monaten eingebaut werden. Anschließend reichen Antragsteller alle Belege und Rechnungen bei der KfW ein – das Fördergeld fließt erst nach vollständiger Prüfung aller Nachweise.

Übergangsfristen bereits abgelaufen

Auf der KfW-Website gelten seit dem Abschluss eines rund zweiwöchigen Umbaus die neuen Förderbedingungen. Viele Verbraucher hatten laut KfW versucht, sich noch schnell die alten Konditionen zu sichern. Wer bis zum 8. Juli eine Bestätigung zum Antrag vorliegen hatte und diesen bis 20:00 Uhr am 20. Juli abgeschickt hat, konnte noch nach den alten Bedingungen gefördert werden. Für alle anderen gelten nun die neuen Regeln. Bereits zugesagte Fördergelder bleiben laut KfW gesichert – die dafür nötigen Mittel seien reserviert.

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